ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kältemeister
 
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge im Bereich Wartung, Reparatur und Installation von Kälte- und Klimaanlagen durch die Kältemeister, Otto-Maurer-Str. 17, 75210 Keltern (Im Folgenden „Kältemeister“).
(2) Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, beziehungsweise ihnen nicht umgehend widerspricht. Sie gelten spätestens als vereinbart, mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie schriftlich durch den Anbieter anerkannt werden.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(5) Für den Inhalt des einzelnen Vertrages ist der jeweilige Auftrag maßgebend.
 
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Wartung, Reparatur und Installation von Kälte- und Klimaanlagen durch die Kältemeister gegen Entgelt.
(2) Der genaue Vertragsinhalt bestimmt sich allein aus der Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht vorliegt, aus dem angenommenen Inhalt des Angebotes durch Kältemeister.
(3) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von Kältemeister stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Produkte können zunächst unverbindlich in den Warenkorb gelegt werden. Durch Anklicken des „Bestellbuttons“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Annahme erfolgt dann (z.B. per E-Mail) durch Kältemeister.
 
§ 3 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen im Bereich der Wartung, Reparatur und Installation von Kälte- und Klimaanlagen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Leistung sowie
spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche werden jeweils individuell im Einzelauftrag vereinbart.
(2) Kältemeister ist auch berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
(3) Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots von Kältemeister durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann schriftlich (z.B. durch E-Mail, oder per Brief) oder mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen.
(4) Zum Angebot von Kältemeister gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Untertagen behält sich Kältemeister Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis von Kältemeister keinen Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich an Kältemeister zurückzusenden.
(5) Kältemeister behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat Kältemeister deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann Kältemeister den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen.
(7) Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde Kältemeister die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Kältemeister bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise. Er duldet dabei den Zugang zu seiner Immobilie und den Aufenthalt des Personals von Kältemeister während der Leistungserbringung
(2) Wird der Vertragsgegenstand in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Anbieter angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen sind vom Kunden zu tragen.
 
§ 5 Mängelansprüche
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gemäß §§ 634 ff. BGB.
(2) Offensichtliche Mängel müssen Kältemeister durch den Kunden unverzüglich angezeigt werden.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Bereich Arbeitsleistungen, Reparaturen etc. beträgt ein Jahr, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen nicht um Arbeiten bei einem Bauwerk handelt. Bei Bauleistungen gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde Kältemeister zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung Kältemeister oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
(5) Ist der Kältemeister zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
(6) Handelt es sich bei den Kunden um Kaufleute, gelten die in § 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügepflichten.
 
§ 6 Vergütung
(1) Eine Vergütung wird im Angebot verbindlich vereinbart. Die Vergütung ist dabei das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand, sowie nichts anderes vertraglich geregelt wurde.
(2) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
(3) Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder Kältemeister abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
(4) Zuzüglich zu den einzelnen Produktkosten im Online-Katalog können noch Versandkosten anfallen, welche von dem Kunden zu tragen sind.
§ 7. Aufstellung
Für jede Art von Aufstellung gelten folgende Bestimmungen:
a) Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: Hilfskräfte, wie Handlanger und wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute etc. in der vom Lieferer erforderlichen erachteten Zahl;
b) Für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien und Werkzeuge müssen genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume, sowie für die Leute des Lieferers angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume vorhanden sein.
7.2. Vor Beginn der Aufstellung müssen alle Lieferungen und Leistungen des Bestellers, insbesondere alle Maurer-, Zimmer und sonstigen Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass mit der Aufstellung sofort nach Ankunft der Liefergegenstände begonnen und die Aufstellung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
7.3. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit und erforderliche Reisen unseres Montagepersonals zu tragen.
7.4. Der Besteller hat die nachgewiesene Arbeitszeit auf den vorzulegenden Stundenzettel zu bescheinigen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, dem Aufstellpersonal eine schriftliche Bescheinigung auszuhändigen.
§ 8 Abnahme und Haftung
(1) Kältemeister trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage. Wird jedoch die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare von Kältemeister nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat Kältemeister Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
(2) Die durch Kältemeister errichtete Anlage ist nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm von Kältemeister bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
(3) lm Falle einfacher Fahrlässigkeit, nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist der Schadensersatz des Kunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kältemeister haftet jedoch unbegrenzt bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Kältemeister oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit Kältemeister zu widerrufen.
(2) Alle weiteren Details sind für den Kunden in der separaten Widerrufsbelehrung zu entnehmen. Aus dieser ergeben sich auch die Folgend es Widerrufs und der Adressat.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl des Anbieters ausschließlich Pforzheim Gerichtsstand für alle sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenden Streitigkeiten.
(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(3) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Kältemeister berechtigt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn die Leistungserbringung im Ausland erfolgt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich.

Kältemeister ist Ihr Ansprechpartner im Bereich Kälte– und Klimatechnik aus Pforzheim. Wir sind ein moderner und zuverlässiger Fachbetrieb, mit einem kompetenten Team, das auf hochwertige Technik setzt und dadurch stets Projekte erfolgreich ausführt.

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