BAFA FÖRDERUNG

Wird Ihr Klimaanlagen Projekt auch von der BEG gefördert?

Wenn Sie sich mit einer Klimaanlage Ihren Neubau oder Ihr Bestandsgebäude aufrüsten möchten, müssen Sie die Kosten für die Anschaffung der Klimaanlage nicht allein tragen. Auch gewerbliche Kunden haben, wie die Privatkunden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit auf Förderung für dir Anschaffung der Klimaanlagen.

BAFA, KfW, BEG: Wer fördert unsere Anschaffung der Klimaanlagen?

Um das Ziel, welches im Pariser Klimaabkommen definiert ist, zu erreichen, werden viele mögliche Maßnahmen zugunsten der Energieeffizient von Gebäuden vom Staat gefördert. Schon seit Jahren stehen nicht nur energieeffiziente Heizanlagen im Fokus. Heutzutage haben es auch Kälte- und Klimaanlagen in den Fokus der Förderung geschafft. Die KfW- und BAFA-Förderungen dienen als Anreiz für Industrie, Gewerbe und die Normalverbraucher, um energieeffiziente Kälte- und Kühlsysteme, sowie Lüftungssysteme zu nutzen oder umzusteigen. Seit 2021 werden die Programme in der neuen Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – zusammengefasst. 

Grundsätzlich war es nur Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Verkehrsbetrieben, sowie gemeinnützigen Organisationen erlaubt, die mögliche Förderung der Kälte- und Kühlsysteme zu beantragen und zu erhalten. Wobei bei Privatpersonen erst seit dem Inkrafttreten der neuen BEG Richtlinien möglich ist, sich einen staatlichen Zuschuss für die Anschaffung bestimmter Kälte- und Klimasysteme zu erhalten. Die Zusage, Art und Höhe der staatlichen Förderung sind abhängig vom individuellen Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt.

Wichtige Infos zur Bafa Förderung

Es werden alle benötigten Maßnahmen von der staatlichen Förderung abgedeckt, die zum Bau
notwendig sind und die Klimatisierung, Raumduft sowie die Anlagen zur Wärme- und
Kälterückgewinnung umzusetzen. Hierzu gehört ebenfalls der Einbau vom neuen Kälte- oder
Klimasystems, sowie die Sanierung und Modernisierung eines bestehenden Systems, sofern
hierdurch die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert wird. Sie hatten noch ein Vorgespräch mit
einem Energieeffizienzberater? Diese Kosten werden ebenfalls in Verbindung mit der Installation der
Klimaanlage anteilig übernommen.

Für Privatnutzer ist zu beachten, dass die herkömmlichen Split- und Multi Split Klimaanlagen zum
Kühlen nicht für eine Förderung berechtigt sind. Die Richtlinie der BEG ist so definiert, dass die
Förderung von Kälte und Klimaanlagen- für solche Split-Klimaanlagen ausschließlich nur für
Gewerbetreibende, die in ihren Wohnungen ihre Arbeit ausüben, beantragt werden kann. Um das als
Privatnutzer beantragen zu können, ist vorerst eine Bestätigung von einem zulässigen EnergieEffizient-Experten einzuholen.
Eine weitere Ausnahme gilt, wenn Sie die Klimaanlagen vorrangig zum Heizen Ihres Gebäudes
vorgesehen haben. Ist dies der Fall, so können Sie eine staatliche Förderung von bis zu 35 Prozent
erhalten. Für die Förderfähigkeit von Split-Klimageräten als primärer Wärmeerzeuger gelten
bestimmte Anforderungen wie eine messtechnische Erfassung der Energieverbräuche.
Privatpersonen mit Eigentum-Immobilien können allerdings nur eine staatliche Förderung für eine
Wärmepumpe als Klimaanlage beantragen. Dies geschieht im Rahmen des BEG durch Förderung
einer gesonderten Maßnahme im Bestandsgebäude. In Wohngebäuden sind neuerdings nicht nur
Luft/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen, sondern auch Luft/Luft Wärmepumpen förderfähig. Die Prämisse ist, dass das System hauptsächlich zur Raumheizung
verwendet wird. Hier erhalten Sie mindestens 25 Prozent staatliche Förderung für Wärmepumpen.
Wichtig ist, dass der Einbau oder Umbau der Klimaanlage nur mit Genehmigung des BAFA in Auftrag
gegeben werden kann.

Um die Förderung zu erhalten, muss der Einbau oder die Modernisierung der Klimaanlage einem
bestimmten Zweck dienen. Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse zur Neubau- und
Modernisierungsförderung für Sie zusammengestellt. In der Regel erhalten Sie Zuschüsse vom BAFA
für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand und Tilgungsdarlehen von der KfW für Neubau- oder
Sanierungsvorhaben, die dem Effizienzwohnungsstandard entsprechen.

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BAFA-Förderung von Klimaanlagen bei Ihrer Modernisierung

KfW-Förderung von Klimaanlagen im Neubau und Bestandsbau

Wenn Sie eine Förderung für ein Wohngebäude bei der KfW beantragen wollen, geschieht dies immer durch die Erfüllung bestimmter Effizienzwohnhausstandards. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Darlehen und Tilgungszuschüsse, wenn Sie ein Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sanieren oder ein neu renoviertes Effizienzhaus kaufen oder bauen. 

Wenn Sie Ihre Heizung erneuern und durch eine Wärmepumpe ersetzen, erhalten Sie ein KfW Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 %. Das bedeutet, dass die Laufzeit und der Betrag, den Sie zurückzahlen müssen, reduziert werden. Je höher die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes, desto höher die Förderung.

Die KfW fördert nur den Energiesparhaus-Standard als Ganzes, nicht einzelne Maßnahmen, beim
Neubau oder Kauf von Immobilien. Sie können auch überlegen, ob Sie eine Wärmepumpe mit
Kühlung einbauen, primär als Heizung oder temporär als Klimaanlage. Bei Neubauten werden nur
40er-Effizienzhäuser mit NH-Klasse gefördert, Sie erhalten einen Zuschuss von 5 % bis maximal
120.000 Euro der förderfähigen Ausgaben. Zu beachten ist, dass jede Stufe des Effizienzraums
ständig angepasst wird.

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